Allgemeine Service-Bedingungen

 

 

 

1. Vertragsobjekt

 

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich Geiger Gastrotechnik (Geiger GTC genannt), die im Vertrag aufgeführten Maschinen gemäss den individuellen schriftlichen Vereinbarungen und den vorliegenden Bestimmungen zu warten und unerwartet auftretende Störungen so rasch wie möglich und verhältnismässig zu beheben.

 

 

2. Vertragsdauer

 

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der beiden Parteien den Vertrag 30 Tage vor dessen Ablauf schriftlich kündet. Die maximale Vertragsdauer ist abhängig von der empfohlenen Einsatzdauer der Modellreihe und ist im Vertrag separat geregelt. Der Vertrag kann um weitere drei Jahre mit einem Zuschlag von ca. 15% verlängert werden. Der Zuschlag ist teuerungsabhängig und wird individuell nach einer abschliessenden Beurteilung durch die Geiger GTC bestimmt. Die maximale Vertragsdauer beträgt 10 Betriebsjahre.

 

 

3. Pflichten von Geiger GTC

 

Die Leistungen von Geiger GTC für die vereinbarte Jahresgebühr umfassen:

 

-          Instandhaltung (Revision) am Standort der Maschine. Der Zeitpunkt wird durch Geiger GTC bestimmt und dem Kunden im Voraus avisiert, wobei auf dessen Wünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Begründete Terminverschiebungen bleiben vor- behalten. Die Durchführung der Revision erfolgt während der Normal-Arbeitszeit (Montag-Freitag, 07.00-18.00 Uhr) und kann zusammen mit einer Störungsbehebung erfolgen

 

-          die Behebung von unerwartet auftretenden Störungen. Der Einsatz von Personal und Mitteln wird von Geiger GTC gewählt und ist abhängig von Art und Zeitpunkt der Störung

 

-      Ersatz und Einbau notwendiger Teile

 

-      Arbeits- und Reisezeit des Fachpersonals während der Normal- Arbeitszeit, übliche Kosten für Transportmittel und weitere Spesen

 

-      Sofern gemäss Vertragsart vereinbart, auch Wochenend-, Nacht- und Feiertagszuschläge.

 

 

4. Ausgenommene Leistungen

 

In der Jahresgebühr nicht inbegriffen sind:

 

-          Reinigungspulver, -tabletten, -pinsel, Entkalkungs- und Filterpatronen sowie Bohnenbehälter

 

-      Die Behebung von Abnutzungserscheinungen und Störungen infolge übermässigen Gebrauchs der Maschine

 

-      die Behebung von Störungen als Folge von unsachgemässer Bedienung oder mangelhafter Pflege. Unsachgemässe Bedienung oder mangelhafte Pflege liegt dann vor, wenn der Kunde die Bedienungs-/Reinigungsanleitung und Weisungen von Geiger GTC nicht einhält.

 

-      die Behebung von Störungen, welche auftreten als Folge von Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden oder durch Dritte

 

-      die Behebung von Störungen, welche ausserhalb der Verantwortlichkeit vom Kunden oder von Geiger GTC liegen, wie Defekte in der Wasser- und Stromzufuhr, Elementarschäden, Missbrauch und andere aussergewöhnliche Einwirkungen durch aussenstehende Dritte, Fremdkörper und Induktion

 

-      vom Kunden verlangte Revisionseinsätze des Fachpersonals ausserhalb der normalen Arbeitszeit, welche auf die normale Arbeitszeit hätten verschoben werden können, sowie die Kosten öffentlicher Transportmittel und für die Übernachtung

 

-      Standortwechsel der Kaffeemaschine

 

-      Unterhalt und Überwachung von Abrechnungssystemen

 

 

5. Austauschteile

 

Handelt es sich bei ersetzten Teilen um Austauschteile, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum von Geiger GTC über.

 

 

6. Zahlungsbedingungen

 

Die Jahresgebühr ist separat aufgeführt. Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Leistungsverpflichtung von Geiger GTC beginnt unmittelbar nach Zahlungseingang.

 

Einsätze von Geiger GTC während der laufenden Zahlungsfrist werden in Rechnung gestellt. Bei Zahlungseingang der Jahresgebühr werden diese Rechnungen hinfällig.

 

Die jährliche Gebühr ist jeweils im Voraus zahlbar und wird netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Wird nicht innerhalb dieser Frist gezahlt, ist Geiger GTC nicht mehr zum Einsatz verpflichtet.

 

Die Preise für die Jahresabonnemente werden jeweils per 1. Januar festgelegt und sind für alle während dem laufenden Jahr neu ausgestellten oder verlängerten Abonnementsverträge gültig. Die Preise für nicht im Service-Abonnement inbegriffene Dienstleistungen und Material bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

 

Geiger GTC behält sich vor, auch während des laufenden Kalenderjahres die Vertragsgebühr neuen Gegebenheiten anzupassen, wenn dafür berechtigte Gründe vorliegen (z.B. Anpassung der Vertragsart aufgrund der Bedürfnisse des Kunden). Dem Kunden steht das Recht zu, in diesem Fall den Vertrag innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

 

 

7. Haftung

 

Die Gewährleistung von Geiger GTC beschränkt sich auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Maschine. Jede weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

 

 

8. Ausserordentlicher Abonnementsabschluss

 

Unmittelbar nach Ablauf der Garantiezeit ist ein Abonnementsabschluss möglich. Wurde keine Revision von autorisiertem Geiger GTC Personal nach Garantieablauf durchgeführt, kann nur nach einer kostenpflichtigen Revision in einen Abonnementsverhältnis gewechselt werden.

 

 

9. Übertragung des Service- Abonnements

 

Das Service-Abonnement ist nicht auf Dritte übertragbar. Bei Geschäftsauf- oder -übergabe, kann das Service-Abonnement mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden.

 

 

10. Standortwechsel

 

Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit muss jeder Standortwechsel durch Fachpersonal von Geiger GTC ausgeführt werden, andernfalls kann Geiger GTC mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten

 

 

11. Vorzeitige Beendigung des Service-Abonnements

 

Erfolgt die Bezahlung des Service-Abonnements durch den Kunden nicht innerhalb der 30 Tage, verliert der Vertrag spätestens 45 Tage ab Rechnungsstellung automatisch seine Gültigkeit. Soll für die im Vertrag aufgeführte Maschine zu einem späteren Zeitpunkt wiederum ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen werden, muss diese vorgängig durch einen Servicetechniker der Geiger GTC gegen Gebühr begutachtet oder revidiert werden.

 

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Weiterführung des Service-Abonnements für eine oder beide Parteien unzumutbar macht, kann dieses mit einer Frist von 30 Tagen auf jedes Monatsende gekündigt werden.

 

 

12. Schlussbestimmungen

 

Diese Bestimmungen sind integrierender Bestandteil der individuell vereinbarten Service-Bestimmungen und ersetzen sämtliche vorher- gehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Abweichenden Vereinbarungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen für deren Verbindlichkeit der schriftlichen Form.

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz Geiger Gastrotechnik, Chur, wobei Geiger GTC das Recht hat, den Kunden wegen Vertragsverletzung an seinem Sitz zu belangen.